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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Historische Anfänge

Die Roemer

Die Franken

Das Prümer Urbar

Herrschaftsstrukturen

In und um Dernau

    - Ortsanfänge

    - Gerichtsbarkeit

    - Ritter von Dernau

    - Höfe und Güter

    - Die Pest

    - Hexenwahn

    - Hochwasser

    - Kriege und Plünderungen

    - Kirchengeschichte

    - Jüdische Gemeinde

    - Wirtschaftsstrukturen

    - Infrastruktur

    - Sitten und Gebräuche

        -- Bruderschaften

        -- Wallfahrten

        -- Christliches Leben

        -- Testamente

        -- Geburt und Tod

        -- Maibaum

        -- Mailehen

        -- Hielich

        -- Umzüge und Feste

Sprache der Region

Auswanderungen

Maler und Dichter

Vereine

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    8.13.8. Hielich

    Auch dies ist eine Sitte, die vielfach im Raum Köln-Aachen-Bonn, aber nicht nur dort, vorkommt. Das Wort kommt aus dem Althochdeutschen (Mittelhochdeutsch: hileich; hiuleich) und bezeichnet zunächst den Leich (i. e.: das Lied), das bei einer Hochzeit gesunden wird. In anderen Formen steht das Wort auch für Ehe, Hochzeit, etc.
    Üblicherweise ziehen einige Vertreter des Junggesellenvereins des Ortes, aus dem die Braut kommt, zur Hochzeitsgesellschaft, um Hielich/Hielichgeld einzufordern. Nach Zahlung eines Hielichs ist man dann bereit, die Braut abzugeben an den Bräutigam, insbesondere, wenn dieser aus einem anderen Ort kommt. In einem Sprechgesang werden die Tugenden und die Schönheit der Braut gepriesen, gejammert, dass diese nicht den Junggesellen noch einige Zeit unverheiratet erhalten bleibt. Sodann wird aber viel Glück, Kinderglück und Gesundheit gewünscht und die Forderungen nach einem auslösenden Hielichgeld vorgetragen, welchem sich der Bräutigam kaum entziehen kann. Es braucht wohl nicht besonders betont zu werden, dass immer wieder auf das Wohl und die Gesundheit des Brautpaares angestoßen wird. Die Vertreter des Junggesellenvereins brauchen eine gute Konstitution und müssen stand- und trinkfest sein. Aber auch hier macht Übung den Meister.
    In der Chronik des Junggesellenvereins aus dem Jahre 1800 ist zu diesem Thema festgehalten:

    Abb.: statutenjgv
    Abb.: Hielich-Statuten JGV Dernau 1773


    „…Anno 1773 haben die Jungesellen zu dernaw sich vereinbahret und endschlossen daß wan ein außwendiger hir im dorff eine jungfer oder eine wittwin thut heirathen, der soll den jungesellen vor ihre jura geben einen Cronenthaler, waß aber die jungesellen in unserer geselschafft angehet, sie mögen auß- wendig oder im dorff heirathen, den jungesellen vor seinen abstand solte geben einen ristahlter (Reichsthaler ?) spezigt (?), davon soll nichts abgedungen werden, daß soll sein und bleiben in alle ewigkeit amen. …“

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